Wir bringen Ordnung ins Chaos. Hier ein Auszug aus unserem Angebot.

Buchung lfd. Geschäftsvorfälle

Kontierung und Buchung der laufenden Buchführung einschließlich Vorbereitung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Sortierung und Ordnung von Buchhaltungsunterlagen, auf Wunsch in digitaler Form unter Verwendung von moderner Software

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kein Pendelordner mehr

  • Ortsunabhängiger Zugriff auf die Belege

  • Dauerhafter Zugriff auf die Belege

  • Tagesaktuelle Buchführung

  • Ortsunabhängiger Zugriff auf die betriebswirtschaftlichen Auswertungen

Lohnabrechnung

Erstellen der laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (auch Stundenlöhne mit oder ohne Zuschläge)
Erstellen u. Versenden der Lohnsteueranmeldung und –-bescheinigungen (ELSTER)
Formular- und Bescheinigungswesen für die Mitarbeiter der Mandanten
Unterstützung beim Personalmanagement (von der Einstellung bis zur Kündigung)
Auf Wunsch führen eines digitalen Archivs für alle Abrechnungen und Meldungen, digitale Mitarbeiterakte

Abrechnung von Baulohn

Betriebswirtschaftliche Beratung:

Erstellung einer Verfahrensdokumentationen nach GoBD

Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Unterstützung bei Budgetaufstellungen incl. Soll-Ist-Analysen

Beratung bei der Existenzgründung, Businessplan, Liquiditätsplanung

Wir verstehen uns als Ihr Alltagsberater. Es sind oft die kleinen Stellschrauben, die zum Erfolg führen. Uns ist bewusst, dass Ihr betrieblicher Alltag viele Herausforderungen enthält.  Daher möchten wir Sie so weit wie möglich entlasten. Wir analysieren Ihre Zahlen und melden uns, wenn Handlungsbedarf besteht.

Kaufmännische Dienstleistungen:

z.B.

Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer Mietobjekte (von der Eigentumswohnung bis zum Mehrfamilienhaus)

Erstellen von behördlichen Statistiken

Erstellen von Reisekostenabrechnungen

Erstellen des Mahnwesens

Einrichtung und/oder Unterstützung bei der Lagerbuchführung und/oder Palettenbuchführung

Grundlage für unser Leistungsangebot sind die Bestimmungen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG
Nach den vorgenannten Bestimmungen sind wir nur zum „Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle", die laufende Lohnabrechnung sowie das Anfertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen befugt.